Nach Ihrer Entscheidung für eine unserer Garagen stellen wir umgehend alle relevanten Dokumente zusammen. Die Übergabe der Garage erfolgt nach erfolgter Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien sowie nach Eingang der vereinbarten Kaution und der ersten Monatsmiete. Im Rahmen der Übergabe wird ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt, welches den aktuellen Zustand der Garage dokumentiert und von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Im Anschluss daran sind Sie berechtigt, die Garage zu nutzen.
Ab Mietbeginn ist je gemieteter Garage eine Kaution in Höhe von 400 € zu leisten.
Die monatliche Miete zahlen Sie bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto. Die Kaution und die erste Monatsmiete bitten wir Sie, vorab zu überweisen.
Die Mindestmietzeit beträgt 6 Monate.
Aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen ist die Lagerung folgender Gegenstände in der Garage nicht gestattet: Waffen, Munition, explosive Stoffe, Drogen und andere Suchtmittel, Giftmüll, Sondermüll, Problemstoffe, Restmüll, brennbare Flüssigkeiten, Druckgasbehälter, Gefahrstoffe aller Art, verderbliche Waren, lebende Tiere sowie Chemikalien und wassergefährdende Stoffe.
Nach Ablauf der ersten 6 Mietmonate ist eine Kündigung des Mietvertrages jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Jede unserer Garagen ist mit einem eigenen 230-Volt-Stromanschluss inklusive Zähler und FI-Schalter ausgestattet. Zudem finden Sie in jeder Garage einen Lichtschalter und eine Feuchtraumsteckdose
Für die Nutzung des Stromzählers fällt eine monatliche Gebühr von 5 € an. Die Abrechnung Ihres tatsächlichen Stromverbrauchs erfolgt einmal jährlich sowie bei Ihrem Auszug. Bitte beachten Sie, dass die Stromkosten vom jeweils gültigen Strompreis abhängen.
Es ist kein Wasseranschluss in den Garagen vorhanden.
Zum Schutz der Umwelt ist es auf dem gesamten Gelände nicht gestattet, mit umweltschädlichen Stoffen zu arbeiten oder diese einzusetzen. Hierzu zählen unter anderem Unkrautvernichtungsmittel, Säuren, Öle sowie Batteriesäuren.
